Berufsunfähigkeitsversicherung in Corona Zeiten

 

Sie möchten eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Corona Zeiten abschließen, haben jedoch bereits eine Corona Erkrankung durchgemacht oder haben aufgrund des Lockdowns und der Kontakteinschränkungen ein ernsthaftes psychische Leiden wie Burn Out oder Depressionen, dann sehen in diesem Fall Versicherer besondere Voraussetzungen für einen Antrag vor. Welche das sind, das erfahren Sie jetzt.

 

  1. Sie haben eine Corona Infektion durchgemacht

Bei einer durchgemachten Corona Erkrankung unterscheiden die Versicherer zwischen Langzeitfolgeschäden durch Corona und einem komplett verheiltem Krankheitsverlauf. Manche Versicherer verlangen eine drei monatige Wartezeit bei Antragstellung. Wer demnach durch ein ärztliches Attest nachweisen kann, dass keine Folgeerscheinung durch Corona besteht, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Andere Versicherer verlangen den Nachweis, dass die vollständige Genesung seit vier Wochen besteht. Dann kann eine Aufnahme in die BU erfolgen. Sollten noch Beschwerden vorliegen, so überprüft die Versicherung im Einzelfall ob eine Aufnahme möglich ist und es wird gegebenenfalls ein Risikozuschlag in  den Versicherungsvertrag einbezogen. Das klingt auf den ersten Blick hart aber solche Annahmerichtlinien gelten immer schon auch bei anderen Infektionskrankheiten. Das erklärt Detlev Voigt, Zentralbereichsleiter Privatkunden der Alten Leipziger. (Quelle: procontra-online.de; Januar 2021)

 

  1. Sie haben Burn Out oder -Depressionssymptome?

Hier kommt es darauf an, wie oft sie vor Antragstellung einen Facharzt bezüglich dieses Problems besucht haben. Wenn Sie nicht mehr als fünf Mal psychologisch therapiert wurden ist eine Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel noch möglich.

Wenn Sie bereits eine BU Versicherung haben und Ihr Facharzt attestiert Ihnen eine Burn Out Erkrankung oder Depressionen, liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn die Erkrankung mindestens sechs Monate andauert. Dabei sind noch weitere Faktoren zu prüfen. Sind Sie selbständig oder angestellt? Bei Selbständigen gelten andere Bedingungen. Zu erwähnen wäre hier die sog. Umorganisationsklausel, d.h. ob Ihnen zugemutet werden kann, Ihren Arbeitsplatz so umzugestalten, dass Sie dort weiterarbeiten können. Auch bei der AU Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) sehen BU Versicherer verschiedene Vorgehensweisen vor.

 

Aufgrund der aufgelisteten Besonderheiten der Vertragsbedingungen und Einzelfall-Regelungen empfehlen wir Ihnen, sich an einen auf Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Versicherungsmakler zu wenden. Versicherungsmakler München hilft Ihnen die für Sie passende Versicherung zu finden und stellt sicher, dass die für Ihren Beruf wichtigen Klauseln enthalten sind. Nur so kann der Kunde verhindern jahrelang Beiträge zu bezahlen, um dann im Schadenfall eventuell mit leeren Händen dazustehen.

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