Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung für Produzenten und Händler

Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.

Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?

Eine Produkthaftpflichtversicherung schützt  den Unternehmer als auch seine Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen, die aufgrund fehlender, zugesagter Produkteigenschaften entstehen. Gestellte Schadensersatzforderungen werden geprüft. Unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt und berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert. Über den erweiterten Baustein der Produkthaftung sind neben den Personen und Sachschäden auch reine Vermögensschäden abgedeckt.

Produkthaftpflichtversicherung – Wann ist sie sinnvoll?

Diese Versicherung ist zwingend erforderlich für produzierende Firmen und Händler.
Wer Produkte aus Nicht-EU-Ländern einführt oder sein eigenes Label anbringt, unterliegt als sogenannter Quasi-Hersteller der verschärften Haftung des Produkthaftungsgesetzes für Schäden aus Produktfehlern. Der Quasi-Hersteller haftet, genau wie ein echter Hersteller, im vollen Umfang.
Der Gesetzgeber verpflichtet inzwischen  jeden Verkäufer dazu, dem Käufer im Rahmen der Nacherfüllung verschuldensunabhängig die Ein- und Ausbaukosten zu ersetzen, wenn der Käufer die mangelhafte Ware in eine andere Sache eingebaut oder an einer anderen Sache angebracht hat. Deshalb sollte die Produkthaftpflichtdeckung für Importware aus Drittstaaten explizit eingeschlossen sein.

Produkthaftpflichtversicherung – Was leistet sie?

Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Schadensersatzansprüchen Dritter:

• dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften;
• der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen     Produkten entstehen;
• nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse;
• Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse;
• Prüf- und Sortierkosten mangelhafter Produkte;
• mangelhaft gelieferte, montierte oder gewartete Maschinen;
• Umsatzeinbußen und entgangener Gewinn.

 

Welche Schäden sind in der Produkthaftpflichtversicherung versichert?

✅ Personenschäden

  • Verletzungen oder Todesfälle, die durch das Produkt verursacht wurden.

  • Beispiel: Ein elektrisches Gerät fängt Feuer und verletzt eine Person.

✅ Sachschäden

  • Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum Dritter durch das Produkt.

  • Beispiel: Eine Maschine fällt aus und beschädigt das Produktionsband des Kunden.

✅ Vermögensfolgeschäden (abgeleitet aus Personen- oder Sachschäden)

  • Finanzielle Schäden, die aufgrund eines Personen- oder Sachschadens entstehen.

  • Beispiel: Produktionsausfall beim Kunden, weil ein geliefertes Teil defekt war.

Welche Schäden sind in der Produkthaftpflichtversicherung nicht versichert?

Schäden, die der Hersteller oder Händler selbst erleidet;
• Erfüllungsschäden (das Schuldverhältnis wird nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, z. B. bei einem Kaufvertrag);
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt

Schäden am fehlerhaften Produkt selbst (das ist Sache der Gewährleistung).

  • Reine Vermögensschäden ohne vorhergehenden Personen- oder Sachschaden.

  • Rückrufkosten (dafür gibt es spezielle Rückrufkostenversicherungen).

  • Vertragsstrafen, Bußgelder, vorsätzliche Schäden.

  • Schäden innerhalb des eigenen Unternehmens (dazu braucht es z. B. eine Betriebshaftpflicht oder Sachversicherung).

 

Wo gilt die Produkthaftpflichtversicherung?

Über die  Produkthaftpflichtversicherung sind sämtliche Arbeitsstätten in Deutschland versichert. Sollten von der versicherten  Betriebsstätte Schäden im Ausland entstehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen, auch als indirekte Exporte bezeichnet.
Für Produkte, die durch Ihre Lieferung oder Ihr „Liefern-Lassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden.  Auch für Betriebe, die als Zulieferer für die Auto-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen. Fragen Sie in diesem Fall unsere Fachleute von Versicherungsmakler München.

3 Arbeiter bei Maschine reparieren Schaden an Maschine. Produkthaftpflichtversicherung

Die Produkthaftpflichtversicherung greift nicht automatisch bei jedem fehlerhaften Produkt – das liegt an den versicherungsrechtlichen Grundlagen und dem Unterschied zwischen „Produktfehler“ und „Versicherungsfall“.


🔑 Wichtiger Unterschied:

Begriff Bedeutung Versicherungsschutz?
Fehlerhaftes Produkt Das Produkt funktioniert nicht wie vorgesehen oder entspricht nicht den technischen Anforderungen. Nicht automatisch gedeckt
Versicherungsfall (Haftpflichtfall) Das fehlerhafte Produkt verursacht einen Personen- oder Sachschaden bei einem Dritten. Gedeckt durch Produkthaftpflicht

🛑 Warum ist ein fehlerhaftes Produkt allein nicht versichert?

Weil Versicherungen keine Garantieverlängerung oder Ersatzlieferungspolice sind. Sie decken nicht den wirtschaftlichen Schaden (z. B. Rückruf, Nachbesserung), sondern nur gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter, wenn:

  • eine Person verletzt wird
  • eine fremde Sache beschädigt wird

➡️ Eigenverluste und reine „Funktionsmängel“ sind nicht gedeckt.


📦 Schadenbeispiele:

Fall A:

Sie importieren eine elektrische Kaffeemaschine aus Fernost. Diese funktioniert nicht, weil ein Heizelement defekt ist.

  • ❌ Kein Versicherungsschutz.
  • ✅ Sie müssen dem Kunden aus Gewährleistung eine neue liefern.

Fall B:

Die Kaffeemaschine überhitzt und verursacht einen Wohnungsbrand beim Kunden.

  • ✅ Versicherungsfall! Personen-/Sachschaden → Produkthaftpflicht greift.

 

Welche zusätzlichen Versicherungen zur Produkthaftpflichtversicherung brauchen Sie, wenn Sie Schäden am Produkt selbst oder Rückrufkosten absichern wollen?

 

 Produktsachversicherung:

  • Sie schützt vor Schäden am eigenen Produkt, z. B. durch Produktionsfehler, Materialmängel oder Bearbeitungsfehler.
    Wichtig: Sie greift, wenn das Produkt selbst beschädigt oder unbrauchbar wird – also Ihren eigenen Vermögensschaden.
    Beispiel: Sie liefern ein fehlerhaftes Bauteil und müssen die gesamte Charge ersetzen.
  • Erweiterte Produkthaftpflicht

  • Sie schützt vor Schäden, die durch fehlerhafte Teile in fremde Produkte eingebaut wurden (sog. „weiterverarbeitete Produkte“).
    Beispiel: Ein fehlerhafter Sensor wird in ein Auto eingebaut – das ganze Auto muss ausgebaut oder repariert werden.
    Deckung für: Aus- und Einbaukosten, Nutzungsausfall beim Kunden, Produktionsstillstand etc. (aber keine Rückrufkosten!)
  • Rückrufkostenversicherung

Sie schützt vor Kosten für notwendige Rückrufaktionen, wenn von Ihrem Produkt eine Gefahr für Menschen oder Sachen ausgeht.
Beispiel: Sie müssen alle ausgelieferten Geräte zurückrufen, weil ein Bauteil überhitzen kann.
Versichert sind u. a. Benachrichtigungskosten, Transport, Lagerung, Entsorgung, sowie Kosten für Ersatzlieferungen.

 

Was sollten Sie bei einer Produkthaftpflichtversicherung unbedingt beachten?

Folgende Nachweise Ihrer Produkte der Versicherung durchgeben:

✅Qualitätskontrollen, CE-Zertifikate, technische Dokumentation, ebenso bei Produkten aus Nicht-EU-Staaten.

✅Einhaltung europäischer Sicherheitsstandards und damit die CE Konformität und Dokumentation sicherstellen.

✅Nachweis regelmäßiger Produkttests und Lieferantenkontrolle.

✅Wenn Sie diese Pflichten nicht nachweislich erfüllen, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Lassen Sie die Versicherungsbedingungen der Produkthaftpflichtversicherung unbedingt von Ihrem Versicherungsmakler prüfen!


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