Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung für Bauherren und Baufirmen
Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.
Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und für wen ist sie wichtig?
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für sämtliche Schäden die auf Ihrer Baustelle entstehen und auch wenn Dritte zu Schaden kommen. Das gilt ebenso, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Auch hier liegt die Verantwortung beim Bauherren. Tritt ein Schadenfall ein, so haftet laut Gesetzgeber, der Bauherr in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren. Demnach ist diese Versicherung ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren. Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme.
Was ist in der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherr davor, für Schäden haftbar gemacht zu werden, die im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben entstehen. Versichert sind in der Regel:
- Personenschäden
- Wenn ein Dritter (z. B. Besucher, Passant, Handwerker) auf der Baustelle verletzt wird – etwa durch einen Sturz in eine ungesicherte Grube, herabfallendes Material oder rutschige Wege.
- Übernahme von Heilkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld.
- Sachschäden
- Z. B. wenn ein Baukran versehentlich die Hausfassade des Nachbarn beschädigt oder beim Aushub die Gartenmauer einstürzt.
- Ersatz für Reparatur oder Wiederbeschaffung.
- Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren
- Etwa, wenn ein Geschäft in der Nachbarschaft wegen eines Bauunfalls zeitweise schließen muss.
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Die Versicherung prüft, ob Sie wirklich haften müssen, und wehrt unbegründete Forderungen juristisch ab .
Folgende Schäden können ebenfalls mitversichert werden:
- Schäden durch herabfallende Bauteile oder Werkzeuge
- Schäden durch unzureichend gesicherte Baustellenbereiche
- Schäden auf Nachbargrundstücken durch Aushub, Erschütterungen oder eindringendes Wasser
- Schäden durch private Helfer, Freunde oder Familienmitglieder, die auf der Baustelle helfen.
Was ist durch die Bauherrenhaftpflicht nicht versichert?
- Vorsätzliche Schädigung
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Geldstrafen und Bußgelder
- Veränderung des Grundwasserspiegels
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen.
Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung im Baugewerbe erhalten Sie auf unserer Landingpage.
Bauleistungsversicherung als zusätzlicher Tarif
Die Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz für plötzlich und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk, unabhängig davon, ob der Bauherr oder der Bauunternehmer die Gefahrtragung hat, z.B. durch Sturm, Leitungswasser oder höhere Gewalt, Vandalismus Dritter, Beschädigungen von nicht mehr festzustellenden Personen (z.B. Badewanne oder Fensterscheibe zerkratzt). Mitversichert durch die Bauleistungsversicherung ist auch der Diebstahl fest eingebauter Sachen sowie Glasschäden.
Bauhelferunfallversicherung als zusätzlicher Tarif
Häufig helfen Freunde und Bekannte auf der Baustelle mit. Kraft Gesetz sind Bauhelfer über die Bauberufsgenossenschaft versichert. Bauherren, die mit Bauhelfern arbeiten, sind verpflichtet das Bauvorhaben dort anzuzeigen. Die Bauberufsgenossenschaft übernimmt die unfallbedingten Heilbehandlungskosten und evtl. auch gesetzliche Invaliditätsansprüche. Zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung ist es zu empfehlen, dass der Bauherr eine private Bauhelferunfallversicherung abschließt.
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FAQ und Schadenfälle zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem Neubaugebiet auf. Rasch packten die Handwerker das Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle – jedoch ohne sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes zu kümmern. Schließlich hatte der Bauherr zugesagt, dies zu erledigen. Nachdem der Regen abgeklungen war, spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten Aufwendungen. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 5.300 € geschätzt. Leistet in diesem Fall die Bauherrenhaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung?
In diesem Fall würde höchstwahrscheinlich die Bauherrenhaftpflichtversicherung leisten – und zwar aus mehreren Gründen.
Begründung
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Schadenart
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Es handelt sich um einen Personenschaden (Kind mit Beinbruch).
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Personenschäden sind der zentrale Leistungsbereich jeder Bauherrenhaftpflicht.
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Haftungsgrundlage
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Der Bauherr trägt die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle.
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Er hatte selbst die Verantwortung für die Absperrung übernommen und diese im konkreten Fall nicht erfüllt.
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Unterlassene Sicherungsmaßnahmen gelten als fahrlässige Pflichtverletzung – und genau dafür ist die Haftpflichtversicherung da.
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Prüfung & Leistung
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Die Bauherrenhaftpflicht prüft zunächst, ob und in welchem Umfang Sie haftbar sind.
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Bei klarer Haftung (hier: zugesagte Sicherung nicht durchgeführt) reguliert sie Schmerzensgeld, Behandlungskosten und ggf. weitere Folgekosten.
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Sie übernimmt außerdem die Abwehr unberechtigter Mehrforderungen.
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Keine Leistung einer anderen Versicherung
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Die private Haftpflichtversicherung des Bauherrn greift in solchen Fällen in der Regel nicht, wenn ein Bauvorhaben eine bestimmte Größe oder Bausumme überschreitet.
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Die Betriebshaftpflicht der Handwerker ist hier ebenfalls nicht zuständig, da die Sicherungspflicht laut Sachverhalt beim Bauherrn lag.
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💡 Fazit:
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung springt hier ein und zahlt voraussichtlich den geforderten Betrag von ca. 5.300 €. Ohne eine solche Police müsste der Bauherr den Schaden komplett selbst tragen – und bei Personenschäden können die Forderungen schnell in sechsstellige Bereiche steigen.
Trotz scheinbar guter Sicherung löste sich auf der Baustelle eines Neubaus eine Abdeckplane und zerkratzte das Auto des Nachbarn. Dieser machte Schadenersatz gegen den Bauherren für die Reparatur seines Pkw geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500,00 Euro geschätzt. Leistet hier die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Ja – in diesem Fall würde die Bauherrenhaftpflichtversicherung in aller Regel leisten.
Warum?
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Versicherungsfall: Es handelt sich um einen Sachschaden an fremdem Eigentum (Auto des Nachbarn).
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Ursache: Der Schaden steht im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben (Abdeckplane auf Baustelle löst sich).
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Haftung: Als Bauherr tragen Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Auch wenn die Sicherung „scheinbar gut“ war, wird in der Haftpflichtversicherung nach dem Erfolg (Schaden ist eingetreten) geprüft – nicht nur nach der Sorgfalt.
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Versicherungsleistung: Die Bauherrenhaftpflicht würde den Schadenersatzanspruch prüfen, und wenn er berechtigt ist, die Reparaturkosten (hier ca. 500 €) übernehmen.
Ausnahme nur, wenn
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der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde (hier klar nicht der Fall), oder
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das Risiko nicht versichert bzw. ausgeschlossen ist (z. B. spezieller Ausschluss für lose Abdeckungen – sehr selten, aber prüfenswert).
💡 Merke: Selbst bei „höherer Gewalt“ oder „starkem Wind“ wird oft geprüft, ob die Sicherung den üblichen Standards entsprach. Ist das nicht eindeutig nachweisbar, springt die Bauherrenhaftpflicht ein, um den Rechtsstreit zu vermeiden und den Schaden zu regulieren.
Um die Fassade des Gebäudes zu erneuern, lies der Hauseigentümer ein Gerüst aufstellen. Dabei beachteten die Arbeiter jedoch nicht die Beschaffenheit des Untergrundes. Das hatte zur Folge, dass das Gerüst an einer Stelle stark absackte und sich mehrere Verstrebungen lösten. Diese fielen auf die angrenzende Straße, wurden von einem vorbeifahrenden Auto erfasst und gegen die Garage des Nachbarn geschleudert. Die Geschädigten sahen ein erhebliches Mitverschulden beim Bauherren, da er die Arbeiten nicht ausreichend kontrolliert hatte. Insgesamt wurde die Schadenhöhe auf 6.400 € geschätzt. Leistet in diesem Fall die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Ja – in diesem Fall würde die Bauherrenhaftpflichtversicherung sehr wahrscheinlich leisten.
Warum?
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Schadenart
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Es handelt sich um Sachschäden an fremdem Eigentum:
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Pkw des Vorbeifahrenden
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Garage des Nachbarn
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Sachschäden an Dritten gehören zum Kernschutz einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.
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Haftungsgrundlage
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Als Bauherr haben Sie eine Überwachungs- und Auswahlpflicht gegenüber den beauftragten Firmen.
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Wenn ein Gericht ein Mitverschulden sieht (hier: unzureichende Kontrolle der Arbeiten), haften Sie anteilig für den Schaden.
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Die Haftpflichtversicherung deckt auch anteilige Haftung – Sie muss also nicht zu 100 % der Verursacher sein.
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Leistung der Bauherrenhaftpflicht
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Sie prüft den Anspruch (inkl. möglicher Mitverantwortung der Gerüstbauer).
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Sie zahlt den berechtigten Teil des Schadens (z. B. 50 % bei entsprechendem Mitverschuldensanteil).
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Sie übernimmt gleichzeitig die juristische Abwehr überhöhter oder unberechtigter Forderungen.
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Keine Leistung anderer Policen
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Die Betriebshaftpflicht der Gerüstbaufirma reguliert den eigenen Verursachungsanteil.
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Ihre private Haftpflichtversicherung greift bei größeren Bauprojekten in der Regel nicht.
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💡 Praxis-Hinweis:
Solche Fälle landen oft bei zwei Versicherern – der Bauherrenhaftpflicht und der Betriebshaftpflicht des ausführenden Unternehmens. Diese klären dann untereinander die Aufteilung der Kosten. Für Sie als Bauherr heißt das: Sie müssen sich nicht mit den einzelnen Forderungen auseinandersetzen, die Versicherung übernimmt die Abwicklung.
Bei der Besichtigung des Baufortschrittes trat ein Bekannter des Bauherren in einen aus dem Boden herausstehenden Nagel. Da der Besucher nur leichte Sommerschuhe trug, durchbohrte der Nagel den kompletten Fuß. Der Geschädigte forderte vom Bauherren Schmerzensgeld. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 2.600 Euro geschätzt. Leistet hier die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Ja – in diesem Fall würde die Bauherrenhaftpflichtversicherung in aller Regel leisten.
Begründung
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Schadenart
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Es handelt sich um einen Personenschaden (Fußverletzung durch Nagel).
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Personenschäden sind der wichtigste Leistungsbereich der Bauherrenhaftpflicht.
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Haftungsgrundlage
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Der Bauherr hat auf der Baustelle die Verkehrssicherungspflicht – dazu gehört auch, Gefahrenquellen wie herausstehende Nägel zu vermeiden oder abzusichern.
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Dass der Besucher „nur leichte Sommerschuhe“ trug, mindert die Haftung nicht wesentlich, kann aber ggf. zu einer kleinen Mitverschuldensquote des Geschädigten führen.
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Versicherungsleistung
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Die Bauherrenhaftpflicht prüft den Anspruch auf Schmerzensgeld (hier ca. 2.600 €) und übernimmt diesen bei festgestellter Haftung.
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Falls ein Teil der Forderung überzogen ist, wehrt sie diesen juristisch ab.
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Keine alternative Versicherung zuständig
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Die private Haftpflicht des Bauherrn ist bei größeren Bauprojekten meist ausgeschlossen.
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Die Bauherrenhaftpflicht ist genau für solche Besucher-Unfälle konzipiert.
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💡 Praxis-Tipp:
Solche Fälle zeigen, dass selbst „Kleinigkeiten“ wie ein vergessener Nagel schnell teuer werden können. Bei Personenschäden steigen die Kosten oft noch durch Folgekosten (z. B. längere Arbeitsunfähigkeit, Reha), was schnell ein Vielfaches der anfänglichen Forderung ausmacht.
Tabelle zur Übersicht über die Leistungen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung:
Versichert | Nicht versichert |
---|---|
Personenschäden – z. B. wenn ein Passant in eine ungesicherte Baugrube fällt und sich verletzt | Schäden am eigenen Bauwerk (unfertiges Gebäude, Baumaterial) |
Sachschäden – z. B. beschädigte Nachbarhäuser, Autos oder Zäune durch Bauarbeiten | Vorsätzlich verursachte Schäden |
Folgevermögensschäden – z. B. wenn ein Geschäft nebenan wegen eines Bauunfalls schließen muss | Haftung des Bauunternehmers (dieser haftet selbst über seine Betriebshaftpflicht) |
Abwehr unberechtigter Ansprüche – juristische Prüfung und ggf. Abwehr | Mängel- oder Gewährleistungsschäden (z. B. Risse durch falsche Bauausführung) |
Schäden durch herabfallende Gegenstände oder Werkzeuge | Schäden durch nicht genehmigte Bauvorhaben |
Schäden durch unzureichend gesicherte Baustellenbereiche | Schäden durch nicht angezeigte Risikoänderungen während der Bauphase |
Schäden auf Nachbargrundstücken durch Erschütterungen, Aushub oder Wasser | Schäden durch Umweltverschmutzung, sofern nicht ausdrücklich eingeschlossen |
Schäden durch private Helfer oder Besucher der Baustelle | Vertragsstrafen oder reine finanzielle Nachteile ohne Personen-/Sachschaden |
💡 Praxistipp:
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt in der Regel für die gesamte Bauzeit, allerdings oft nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Überschreiten Sie diese, muss der Vertrag angepasst werden – sonst besteht die Gefahr, dass der Versicherer nicht leistet.
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