Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte tragen eine große Verantwortung – und damit erhebliche Risiken. Zwei Versicherungen tauchen im Zusammenhang mit Haftungsfragen immer wieder auf: die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers) und die Berufshaftpflichtversicherung. Beide haben ihre Berechtigung, sie decken jedoch unterschiedliche Risiken ab.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die Unterschiede, Gemeinsamkeiten und wann welche Versicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
Was ist eine D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung schützt Organe eines Unternehmens – also Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder leitende Angestellte – vor den finanziellen Folgen von Pflichtverletzungen in ihrer Organfunktion.
Typische Schadensfälle in der D&O:
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Fehlentscheidungen bei Investitionen
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Verletzung von Aufsichts- oder Kontrollpflichten
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Verstöße gegen Compliance-Regeln
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verspätete Insolvenzanmeldung
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Ansprüche von Gesellschaftern, Banken oder Investoren
👉 Wichtig: In diesen Fällen haften Organe persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung übernimmt hier die Abwehr unberechtigter und die Zahlung berechtigter Ansprüche.
Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die aus operativen Tätigkeiten im Rahmen der Dienstleistung oder Produktion entstehen. Sie ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen wichtig, die direkt Leistungen für Kunden erbringen.
Typische Schadensfälle in der Berufshaftpflicht:
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Beratungsfehler bei einem Steuerberater oder IT-Consultant
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Planungsfehler eines Ingenieurs oder Architekten
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mangelhafte Softwareentwicklung mit Kundenschaden
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Konstruktionsfehler bei technischen Produkten
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finanzielle Schäden beim Auftraggeber durch fehlerhafte Leistung
👉 Hier geht es also um die Absicherung der unternehmerischen Tätigkeit gegenüber Dritten, nicht um die Organhaftung der Geschäftsführung.
Unterschiede zwischen D&O und Berufshaftpflicht
D&O-Versicherung | Berufshaftpflichtversicherung |
---|---|
Schützt Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, leitende Angestellte | Schützt Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei operativen Tätigkeiten |
Deckt Pflichtverletzungen in der Organfunktion | Deckt Fehler bei Dienstleistungen, Beratung, Planung oder Produkten |
Fokus: Organhaftung / Managementfehler | Fokus: Berufliche Tätigkeit / Kundenaufträge |
Anspruchsteller oft Gesellschafter, Banken, Investoren oder Mitarbeiter | Anspruchsteller meist Kunden oder Geschäftspartner |
Ziel: Schutz des Privatvermögens der Führungskräfte | Ziel: Schutz vor Schadensersatzforderungen durch Dritte |
Warum braucht man oft beides?
Viele Unternehmen stellen erst im Schadensfall fest, dass nur eine der beiden Versicherungen abgeschlossen wurde – und dann eine entscheidende Lücke bleibt.
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Die D&O sichert Managemententscheidungen ab.
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Die Berufshaftpflicht sichert operative Tätigkeiten ab.
Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen überschneiden sich die Rollen oft: Der Geschäftsführer ist zugleich Unternehmer und Dienstleister. In solchen Fällen ist eine Kombination der beiden Policen der einzige sinnvolle Weg.
Ob Berufshaftpflicht oder D&O – schützen Sie sich vor existenzbedrohenden Risiken
Gerne prüfen wir für Sie individuell, welche Absicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
Was bedeutet Dienstleistungsausschluss in der D&O-Versicherung ?
Die D&O-Versicherung deckt Organhaftung ab, also die persönliche Haftung von Geschäftsführern, Vorständen oder leitenden Angestellten für Pflichtverletzungen in ihrer Organstellung.
Nicht versichert sind dagegen Fehler, die aus einer konkreten operativen Tätigkeit oder Dienstleistung für Kunden entstehen.
Das heißt:
- Wenn ein Geschäftsführer einen strategischen Fehler macht (z. B. Investitionsentscheidung, Vertragsunterlassung, Verstoß gegen Compliance-Pflichten), dann greift die D&O.
- Wenn derselbe Geschäftsführer aber zugleich Dienstleistungen im Namen des Unternehmens erbringt (z. B. Beratungsleistung für Kunden, Ingenieurarbeiten, IT-Dienstleistungen) und hierbei ein Fehler entsteht, dann fällt das nicht in die D&O-Deckung – sondern in die Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht.
👉 Beispiel zur Abgrenzung:
- Ein IT-Unternehmen liefert fehlerhafte Software an einen Kunden → Schadenersatzanspruch wegen mangelhafter Leistung → nicht über die D&O abgesichert, sondern über die IT-Berufshaftpflicht.
- Der Geschäftsführer des IT-Unternehmens hat es unterlassen, ein wirksames Risikomanagement einzuführen, wodurch mehrere Projekte scheitern und die Gesellschafter ihn persönlich belangen → D&O-Versicherung greift.
👉 Fazit:
Der Dienstleistungsausschluss soll klarstellen, dass die D&O keine „Berufshaftpflicht“ ersetzt, sondern die Leitungstätigkeit absichert. Unternehmen brauchen deshalb oft eine Kombination aus D&O- und Berufs-/Betriebshaftpflicht, um wirklich umfassend geschützt zu sein.
Beispiele aus der Praxis:
Ein IT-Unternehmen liefert einem Kunden eine Software, die aufgrund eines Programmierfehlers nicht funktioniert:
➡️ Berufshaftpflicht muss leisten.
Der Geschäftsführer des Unternehmens versäumt es jedoch, ein wirksames Risikomanagement einzuführen, wodurch mehrere Projekte scheitern. Die Gesellschafter nehmen ihn persönlich in Haftung:
➡️ D&O-Versicherung greift.
FAQ – Häufige Fragen
1. Ist die D&O-Versicherung Pflicht?
Nein, sie ist keine gesetzliche Pflichtversicherung. Aufgrund der persönlichen Haftung wird sie aber dringend empfohlen – besonders für Geschäftsführer von GmbHs und Vorstände von AGs.
2. Deckt die Berufshaftpflicht auch Managementfehler?
Nein. Sie deckt ausschließlich Schäden aus der beruflichen Tätigkeit (Dienstleistungen, Beratung, Produkte), nicht aber Organhaftung.
3. Kostet eine D&O-Versicherung viel?
Die Prämien hängen von Unternehmensgröße, Branche und Deckungssumme ab. Für kleine und mittlere Unternehmen sind D&O-Policen häufig deutlich günstiger, als viele vermuten.
4. Kann man D&O und Berufshaftpflicht kombinieren?
Ja, und genau das ist in vielen Fällen sinnvoll. So vermeiden Sie Versicherungslücken und stellen sicher, dass sowohl Unternehmensleitung als auch operative Tätigkeiten abgesichert sind.
Fazit
Die D&O-Versicherung schützt das Management vor persönlicher Haftung, die Berufshaftpflichtversicherung sichert die unternehmerische Tätigkeit ab. Beide Policen greifen an völlig unterschiedlichen Stellen – schließen sich aber nicht aus, sondern ergänzen sich.
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