Photovoltaikversicherung
Photovoltaikversicherung für Gewerbe und Privat
Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.
Was ist eine Photovoltaikversicherung?
Inhaber einer eigenen Photovoltaikanlage sind durch eine Photovoltaikversicherung gegen Sturmschäden und gegen Schäden durch Bedienungsfehler geschützt.
Photovoltaikversicherung – Für wen ist sie sinnvoll?
Eine eigene Photovoltaikanlage, das ist Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert. Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit oder wird sogar niemals erreicht.
Deshalb ist eine Photovoltaikversicherung für jeden der solch eine Anlage am Haus hat besonders sinnvoll. Insbesondere dann, wenn die Photovoltaikanlage kreditfinanziert ist.
Photovoltaikversicherung – was ist versichert?
Alle Teile der Photovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, um nur einige zu nennen.
Welche Schäden werden von der Photovoltaikversicherung gedeckt?
Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen. Insbesondere werden folgende Schadensursachen durch die Photovoltaikversicherung gedeckt:
• Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Vandalismus
• Überspannung, Induktion, Kurzschluss
• Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
• Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
• Marder bzw. Tierbisse.
Was wird von der Photovoltaikversicherung nicht gedeckt?
- Vorsätzliche Beschädigung des Versicherungsnehmers
- Kriegsereignisse, Kernenergie, innere politische Unruhen, Erdbeben
- Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung der Photovoltaikanlage, vorhandene Mängel und Garantieschäden der Anlage
Geltungsbereich der Photovoltaikversicherung
Versicherungsschutz besteht für die montierten Anlagen am Versicherungsort.
Photovoltaikversicherung – wieviel wird geleistet?
Der Versicherungswert und damit die Beitragsberechnungsgrundlage wird von den Versicherern unterschiedlich definiert. Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage) zum Zeitpunkt des Kaufes, zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung der Anlage in kWp nach der sich die Leistung der Photovoltaikversicherung richtet.
Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile durch die Photovoltaikversicherung übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag. Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster- und Maurerarbeiten.
Für weitergehende Fragen stehen wir ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Planen Sie langfristig – sichern Sie Ihre Photovoltaikanlage professionell ab.
Vermeiden Sie Liquiditätsrisiken durch ungeplante Reparatur- oder Ertragsausfälle.
Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaikversicherung
Wie wird die Versicherungssumme in der Photovoltaikversicherung ermittelt?
Versichert wird in der Regel der Neuwert der gesamten Anlage inklusive:
-
Planungskosten
-
Montagekosten
-
Transportkosten
-
Nebenarbeiten (Gerüst, Elektrik etc.)
Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme führt zur Unterversicherung – im Schadenfall wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Gerade bei Erweiterungen oder Nachrüstungen (z. B. Batteriespeicher) sollte der Vertrag angepasst werden
Ist meine Photovoltaikanlage automatisch über die Gebäudeversicherung abgesichert?
In der Praxis lautet die Antwort häufig: nein – oder nur unzureichend.
Viele gewerbliche Gebäudeversicherungen decken Photovoltaikanlagen nur gegen benannte Gefahren wie Feuer ab. Technische Risiken oder Ertragsausfälle sind oft ausgeschlossen.
Gerade für Werkstätten, Produktionsbetriebe oder Handelsunternehmen kann ein längerer Stillstand der Anlage die Wirtschaftlichkeit erheblich beeinträchtigen.
Eine separate Photovoltaikversicherung schafft hier Klarheit und umfassenden Schutz.
Sind Batteriespeicher automatisch mitversichert?
Nicht zwingend. Speicher müssen ausdrücklich in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.
Da Stromspeicher eine hohe Schadensanfälligkeit bei Überspannung oder technischen Defekten aufweisen, ist eine klare vertragliche Regelung zwingend erforderlich.
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