
Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe
Worum geht es bei der Berufshaftpflicht für beratende Berufe?
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit einem Dritten einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden zufügen. Besonders in beratenden Berufen, in denen Empfehlungen unmittelbare wirtschaftliche Folgen haben können, ist diese Absicherung unverzichtbar.
Für wen ist die Berufshaftpflichtversicherung besonders wichtig?
- Beratende Selbständige (z. B. Unternehmensberater, IT-Consultants, Coaches)
- Freiberufler mit Auftragsverantwortung (z. B. Ingenieure, Architekten, Gutachter)
- Agenturen, Kanzleien und projektleitende Führungskräfte
- Manager und Betriebsinhaber, die im Kundenauftrag Konzepte, Strategien oder Analysen erstellen
Wer Dritten beruflich Auskünfte gibt, Projekte betreut oder Entscheidungsgrundlagen liefert, kann für Fehler haftbar gemacht werden – auch ohne Vorsatz.
Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung?
- Prüfung der Haftungsfrage (inkl. Abwehr unbegründeter Ansprüche)
- Begleichung berechtigter Schadenersatzforderungen
- Deckung bei echten Vermögensschäden (z. B. Fehleinschätzungen, Fristversäumnisse)
- Optionaler Schutz für Sach- und Personenschäden (z. B. bei Vor-Ort-Einsätzen)
- Mitversicherung von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern oder Projektteams
Typische Risiken beratender Tätigkeiten
Eine falsche Projektkalkulation, ein Versäumnis bei der Vertragsprüfung oder eine fehlerhafte Marktanalyse – die finanziellen Folgen können schnell existenzbedrohend sein. Gerade in beratenden Berufen sind Schäden oft nicht unmittelbar sichtbar, aber in der Haftung dennoch wirksam.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist daher nicht nur eine rechtliche Absicherung, sondern ein strategischer Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Individueller Schutz für Ihre Branche und Tätigkeit
- Risikominimierung bei Haftungsansprüchen Dritter
- Rechtssicherheit im Kundenverhältnis
- Professionelles Schadenmanagement durch den Versicherer
Warum sollten beratende Berufe zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
Beratende Berufe sollten zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) abschließen, weil sie primär mit Vermögensrisiken arbeiten – also mit Tätigkeiten, bei denen durch Fehler rein finanzielle Schäden bei Dritten entstehen können, ohne dass Personen- oder Sachschäden vorliegen. Die klassische Berufshaftpflicht deckt in vielen Fällen nur Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgen. Für echte Vermögensschäden braucht es eine gezielte Absicherung.
„Fehler können passieren – Haftung auch.“
Berufshaftpflicht für beratende Berufe: schützen Sie sich vor den Folgen
Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als zusätzlicher Tarif sinnvoll?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Freiberufler gedacht, die:
- Auskünfte erteilen, Rat gewähren
- Dienstleistungen durchführen
- Verträge vermitteln
- Beurkunden erstellen
- Gutachten schreiben
- Gelder verwalten
und dadurch, bei fehlerhaftem Handeln, einem Dritten gegenüber einen Vermögensschaden verursachen können.
Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.
- Beratungsfehler
- Rechenfehler
- unrichtige Auskünfte
- falsche Prozessführung
- unwirksame Vertragsgestaltungen
zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist, wie z.B.:
- Fristversäumnisse
- unvollständige Auskünfte
- unterlassene Beantragungen
- Nichtweiterleitungen
Das gilt für den Versicherungsnehmer und auch deren Erfüllungsgehilfen.
Welche Schäden deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten.
Wie hoch ist die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Die Deckungssummen bewegen sich in der Regel zwischen 50.000 € und 1 Mio. € pro Versicherungsfall. Insgesamt steht pro Versicherungsjahr maximal jeweils die doppelte Summe zur Verfügung. Auf Wunsch werden auch höhere Deckungssummen angeboten. Bitte fragen Sie uns diesbezüglich.
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch folgende Kosten übernommen:
- die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
- die Zahlung von Entschädigungen
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
- die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung
Betriebshaftpflichtversicherung für beratende Berufe
Versichert werden hier Schadensersatzansprüche Dritter, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen können. Damit gemeint sind sowohl Personen- als auch Sachschäden.
Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung fahrlässig oder grob fahrlässig schädigen, kann auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Auch hier besteht Deckung von Seiten der Betriebshaftpflichtversicherung.
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