Versicherungen Muenchen  enthält in diesem Monat Neuigkeiten und Verbrauchertipps zur Unfallversicherung, Basisrente und Fondspolice.

1. Die neue Basisrente

Ernstzunehmende Konzepte gegen die drohende Altersarmut mehren sich in jüngster Zeit. So versucht sich Hubertus Heil mit einem Modell das sich Grundrente nennt. Dabei geht es um ein Alterseinkommen das für alle Beitragszahler, auch für Geringverdiener und Teilzeitarbeiter, über der Grundsicherung liegen soll. Kürzlich berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung über ein neues Konzept, das der CDU Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker entwickelt. Es handelt sich um ein Rentensystem mit steuerfinanzierter Basissicherung. (Quelle: FAZ vom 07.02.2019)

Wie die rettende Lösung für ein besseres Rentensystem aussehen kann, wird wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin ist die private Altersvorsorge eine sichere Alternative und eine zuverlässige Verbesserung der Rentenbezüge. Die beliebteste Ansparung war bisher die Kapitallebensversicherung. Dazu können wir aber auf keinen Fall mehr raten. Stiftung Warentest rät: Schließen Sie zur Alters­vorsorge keine Kapital­lebens­versicherung und keine der neu angebotenen privaten Renten­versicherungen mit abge­senkten Garan­tien ab („Neue Klassik“ und Index­policen). Sie erfahren nicht, wie viel Sie vom Beitrag wirk­lich gespart haben. Außerdem ist die bei Vertrags­schluss garan­tierte Leistung zu nied­rig. „

Wir raten stattdessen zum Abschluss einer Fondspolice. Hier handelt es sich um ein Ansparmodell das in Aktienfonds anlegt. Am Ende der Laufzeit des Vertrages bekommt der Versicherungsnehmer das angesparte Kapital als Rente ausbezahlt. Warum sich das lohnen kann, erfahren Sie unter Punkt 3.

2. Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen

Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung

Wenn wir eine private Unfallversicherung empfehlen, werden wir von unseren Kunden oft gefragt: Warum soll ich das abschließen? Ich habe ja eine gesetzliche Unfallversicherung und das reicht doch. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Arbeitsunfällen und hier beginnt schon das Dilemma, wenn sich der Arbeitnehmer in Situationen verletzt, in denen nicht eindeutig feststeht, ob sich das in Ausübung der Arbeit ereignet hat oder nicht. Ein Klassiker sind die Unfälle auf dem Weg zur Arbeit. Der Gesetzgeber sagt, wer auf direktem Weg zur Arbeit einen Unfall erleidet, das gilt als Arbeitsunfall. Auch wenn man Kollegen zum Zwecke der Fahrgemeinschaft mitnimmt oder die Kinder zum Kindergarten vor Arbeitsbeginn fährt. Diese Umwege sind sozusagen erlaubt aber ein Unfall beim Tanken wird nicht mehr als Arbeitsunfall anerkannt.

Unfallversicherung und Homeoffice

Noch komplizierter wird es beim Homeoffice. Wer sich auf dem Weg zum Schreibtisch verletzt, hat einen Arbeitsunfall aber hier unterliegt der Geschädigte auch einer schwierigen Beweispflicht. Wie kann er beweisen, dass er in diesem Moment tatsächlich Homeoffice hatte und nicht einer Freizeitbeschäftigung nachging? Um unangenehme Folgen gerade bei diesen Unterscheidungen zu vermeiden, ist es sinnvoll eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet auch bei Unfällen in der Freizeit. Viele Antragsteller lassen sich jedoch durch die Beantwortung der Gesundheitsfragebögen des Versicherers abschrecken. Mittlerweile gibt es Anbieter, die keine Gesundheitsfragen als Bedingung für die Annahme verlangen. Über Einzelheiten, auch zu den unterschiedlichen Tarifen, können wir Sie gerne informieren.

 3. Fondspolicen erfreuen sich wachsender Beliebtheit

Kürzlich erschien ein Bericht der Analysten-Agentur Morgen & Morgen, in dem ein wachsender Marktanteil von Fondspolicen bestätigt wurde. Bei Fondspolicen können unterschiedliche Risikostufen gewählt werden. Die beliebtesten Tarife sind zur Zeit Aktienfonds mit geringem Risiko. Je höher das Risiko bei Fondspolicen, desto höher liegt auch die Rendite. Wir empfehlen den Abschluss von hochriskanten Policen eher nicht, es sei denn wir erkennen in der Beratung, dass sich Versicherungsnehmer in diesem Gebiet gut auskennt und auch finanzielle Verluste verkraften kann. Denn Fondspolicen können auch zum Totalverlust führen, wenn der Vertragspartner auf die Beitragsgarantie zum Ablauf verzichtet. Verträge mit geringem Risiko hingegen garantieren eine Fixrente mit vernünftigen Renditen.

Angemessenheitsprüfung bei Fondspolicen

Als Versicherungsmakler sind wir per Gesetz verpflichtet eine Risiko-Angemessenheitsprüfung der 3. Schicht beim Kunden vorzunehmen. So sehen das die neuen Europäischen Versicherungsvertriebslinien vor. Wir müssen den Kunden in seinen Bedürfnissen richtig einschätzen, d.h. die Fondspolice muss dem Anlageziel des Kunden exakt entsprechen. Zusätzlich müssen wir die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers berücksichtigen und mindestens uns einmal im Jahr mit dem Kunden zum Beratungsgespräch zusammensetzen.

Unterschied zwischen Fondspolice und Aktienfonds

Wir werden oft gefragt, warum wir Fondspolicen anbieten und nicht  einen attraktiven Aktienfonds. Letztere unterliegen der Abgeltungssteuer. Bei einer Fondspolice können die Beiträge generell steuerlich geltend gemacht werden (Basisrente) und  die jährlichen Gewinne der Aktienfonds bleiben bei der Fondspolice in der Ansparung. Zusätzlich können Sie auch  ohne Ausgabeaufschlag shiften.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite..