Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe

und beratende Berufe

Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

 Laut Heilberufe-Kammergesetz müssen alle Ärzte, die ihren Beruf ausüben, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Auch für angestellte Ärzte und solche im Ruhestand, kann sich ein eigenes Restrisiko ergeben, weshalb hier grundsätzlich ebenfalls Versicherungsbedarf besteht.

Was beinhaltet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Versichert ist die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Die Prüfung, ob es eine rechtliche Grundlage für die Forderungen eines Anspruchstellers gibt, ist eine weitere wesentliche Funktion der Berufshaftpflicht („Abwehrfunktion“ oder auch „passiver Rechtsschutz“). Unberechtigte Ansprüche werden hierüber abgewehrt – wenn nötig auch vor Gericht mit Übernahme der entstehenden Kosten. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter (auch angestellte Ärzte) und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

Ärzte Gruppe

Welche Schäden werden durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt?

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B. Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt hat  sowie Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind. Auch für spezielle Behandlungen muss Versicherungsschutz geprüft werden.

Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Die Berufshaftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Dies trifft sowohl für die Praxen zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken, wie z.B. bei Hausbesuchen. Für Auslandsschäden gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen. Hier sind die Auslandsregion, der Grund des Auslandsaufenthalts sowie auch die Dauer maßgeblich dafür, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Bitte fragen Sie uns bei diesen speziellen Themen nach der richtigen Versicherungsdeckung.

Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeuten und Heilpraktiker

Bei einem Missgeschick während Ihrer beruflichen Tätigkeit deckt die Berufshaftpflichtversicherung den Schaden, den Ihre Patienten bei Ihnen geltend machen.

Wann ist die Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Diese Versicherung ist für Heilnebenberufe aller Fachrichtungen,
z. B. Pfleger, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Masseure, etc., ein absolutes Muss.

Was versichert eine Berufshaftpflichtversicherung?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten,
Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis
entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des
entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich
vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im
Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter und Praktikanten.

physiotherapeut mit patient

Welche Schäden werden von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt?

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Schadensersatzansprüche von Dritten die sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehen.

Welche Gefahren und Schäden sind in der Berufshaftpflichtversicherung nicht versichert?

Nicht versichert sind :
• Schäden, die man selbst erleidet
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.

Wo gilt die Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Dies trifft sowohl für die Praxen zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden
Grundstücken (z. B. bei Hausbesuchen). Für Auslandsschäden gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall.

Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadens-haftpflichtversicherung für beratende Berufe

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Viele Entscheidungen in dieser Berufsgruppe sind finanziell folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie: Wirtschaftsprüfer, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Buchführer. Bei diesen Fachleuten vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit verbundenen Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen.

Fehlleistungen oder Fehlkalkulationen können beim Kunden oder Mandanten einen erheblichen finanziellen Verlust verursachen. Wenn dies eintritt, tritt der Schutz der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in Kraft.

Mann mit Rechner

Für wen ist die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Freiberufler gedacht, die:

  • Auskünfte erteilen, Rat gewähren
  • Dienstleistungen durchführen
  • Verträge vermitteln
  • Beurkunden erstellen
  • Gutachten schreiben
  • Gelder verwalten

und dadurch, bei fehlerhaftem Handeln,  einem Dritten gegenüber einen Vermögensschaden verursachen können.

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozessführung
  • unwirksame Vertragsgestaltungen

zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist, wie z.B.:

  • Fristversäumnisse
  • unvollständige Auskünfte
  • unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Das gilt für den Versicherungsnehmer und auch deren  Erfüllungsgehilfen.

Welche Schäden deckt die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung?

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten.

Wie hoch ist die Deckungssumme der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung?

Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Die Deckungssummen bewegen sich in der Regel zwischen 50.000 € und 1 Mio. € pro Versicherungsfall. Insgesamt steht pro Versicherungsjahr maximal jeweils die doppelte Summe zur Verfügung. Auf Wunsch werden auch höhere Deckungssummen angeboten.  Bitte fragen Sie uns diesbezüglich.

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch folgende Kosten  übernommen:

  • die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
  • die Zahlung von Entschädigungen
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung

Betriebshaftpflichtversicherung für beratende Berufe

Versichert werden hier Schadensersatzansprüche Dritter, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen können. Damit gemeint sind sowohl Personen- als auch Sachschäden.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung fahrlässig oder grob fahrlässig schädigen, kann  auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Auch hier besteht Deckung von Seiten der Berufshaftpflichtversicherung.

Berufshaftpflichtversicherung für selbständige Architekten

Wenn Sie als selbständiger Architekt tätig sind, dann ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung per Gesetz Pflicht. Dies gilt auch für Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, Generalplaner und Innenarchitekten.

Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?

Sollten Sie aufgrund einer falschen Berechnung einen großen finanziellen Schaden verursacht haben und werden vom geschädigten Auftraggeber verklagt, so erhalten Sie Deckung von der Berufshaftpflichtversicherung. Dies gilt auch für Schäden die erst nach einer längeren Zeit auftreten aber von Ihnen verantwortet werden müssen. Auch hier, bei Langzeitschäden leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten. Ebenfalls können Mitarbeiter in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?

Das kommt auf die Projekte, Selbstbeteiligung und die Höhe der Bausumme an. Zusätzlich kann der Architekt zwischen Jahresversicherung oder Objektversicherung wählen. Das gilt auch für Landschaftsarchitekten und Planer. Die Jahresbeiträge variieren zwischen 500 Euro und 10.000 Euro.

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