Unfallversicherung

 

Unfallversicherung

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 Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht nicht aus

 

 FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Die private Unfallversicherung ist für jede Person empfehlenswert.

 

WAS IST VERSICHERT?

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen.

Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

 

WELCHE LEISTUNGEN ÜBERNIMMT DIE VERSICHERUNG?

 

INVALIDITÄTSLEISTUNG ALS EINMALIGE KAPITALLEISTUNG

Die Höhe ist abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wieviel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).

 

TODESFALLLEISTUNG

Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall, wird die vereinbarte Todesfallsumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt.

 

PROGRESSION

Bei Vereinbarung einer Progression wird die vereinbarte Versicherungssumme bei höhere Invaliditätsgraden für die Erstattungsberechnung angehoben. Dies ist insbesonders für gefährliche Hobbies wie Motorradfahren essentiell sein, weil bei schweren Behinderungen bei einem Unfall bei hoher Progression ein vielfaches der vereinbarten Versicherungssumme zur Auszahlung kommt.

 

VERSCHIEDENE TAGEGELDER

Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B. das Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhält man das Genesungsgeld.

 

Unfall-Krankentagegeld

Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses kann man mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.

 

Unfallrente

Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.

 

Übergangsleistung

Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Diese Kosten werden über die vereinbarte Übergangsleistung bereits im Vorfeld des abschließenden Befundes ausbezahlt. Der Kunde hat somit sofort Liquidität ohne auf die gesamte Auszahlung bei Feststellung der Invalidität warten zu müssen.

Schadenbeispiele

Leitersturz

Unser Kunde reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfallversicherung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha.Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als „Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte.

 

FAHRRADUNFALL

Ein Kind bekam zum 10. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung. Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten für die kosmetische Operation.

 

AUTOUNFALL

Herr W. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits die nicht voll übernommenen Kosten der Reha belasteten den Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie dringend erforderlich. Für die Anbringung einer Rollstuhlrampe, die Verbreiterung von Türzargen und die Installation eines Treppenlifts werden 50.000 € veranschlagt. Für die Anschaffung eines Pkw, der einen auf seine Behinderung abgestimmten Umbau genoss, müssen nochmals 38.000 € eingeplant werden. Da die Familie keine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht.

 

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND

ZU EMPFEHLEN?

Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine

stationäre Zusatzversicherung ratsam. So sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“. Je nach vereinbartem Leistungsumfang haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Chefarzt.

 

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung.In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

 

Des weiteren ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland Reisen und nur gesetzlich versichert sind, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Behandlungskosten im Ausland außerhalb der EU und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

 

 

 

 

 

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